Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
AGBs

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Agentur explodemedia | visuelle
kommunikation und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGBs abweichende Bedingungen enthalten.

2. Auch gelten die hier aufgeführten AGBs, wenn die Agentur explodemedia | visuelle kommunikation in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss nochmals ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

4. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Vertragspartners, unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, widersprechen wir hiermit. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wenn
wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte
Rechnung als Bestätigung.

2. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Verifikation in Textform.

3. Wir werden die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt- Produktions und Verkaufszahlen und sonstige für die von uns zu erbringende Leistung wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 3 Terminabsprachen

1. Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen.

2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann explodemedia| visuelle kommunikation hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden.

§ 4 Urheberrechte und Nutzungsrechte

1. Jeder der Agentur explodemedia | visuelle kommunikation erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die  Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit unserer Arbeiten. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Agentur
explodemedia | visuelle kommunikation. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen können. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten aber auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Regeln der §§ 31 ff.UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2. Ohne Zustimmung dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein schuldhafter und schwerwiegender
Verstoß berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Geltendmachung
eines Schadens bleibt hiervon unberührt.

3. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachter Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.

4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich fixiert worden ist.

5. Die von uns erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Jeder weitere Verwendungszweck, wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen bedarf unserer Zustimmung. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechtes eingesetzt, steht uns bei einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises zu.

6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
Die Rechtseinräumung erfolgt als ausschließliches Nutzungsrecht unter Ausschluss des Urhebers oder Herstellers oder sonstigen Rechtsinhabers, grundsätzlich weltweit sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Rechtseinräumung- bzw. übertragung findet automatisch mit Auslieferung der fertigen (Teil-)Leistung an den Auftraggeber statt.

7. An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8. Die Anmeldung von Schutzrechten bleibt dem Kunden vorbehalten, insbesondere von nationalen oder europäischen Markenrechten oder Geschmacksmusterrechten. Wir verpflichten uns, alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte.

9. Der Kunde ist verpflichtet, in dem von ihm in Anspruch genommenen Werk in geeigneter Weise auf unsere  Entwurfsleistungen in Form eines branchenüblichen Hinweises nachzukommen. Von vervielfältigten Werken sind ausreichend viele einwandfreie Belegexemplare vom Auftraggeber uns unentgeltlich zu überlassen, damit wir diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden können. Weiter sind wir berechtigt, Kunden als Referenz aufzuführen, und bei der Referenzaufführung im Internet auch mit unserer Homepage explodemedia.de zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 6 Vergütung

1. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist. Maßgeblich ist hierfür die aktuelle Liste der Stunden- und Tagessätze, die dem Angebot beigefügt ist und mit Auftragserteilung als akzeptiert gilt, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Zusätzliche Leistungen, insbesondere Material, Nebenkosten, Reisekosten etc. werden nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste berechnet. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Die Vergütung der Nutzungsrechte wird individuell vereinbart. Ist keine Vereinbarung getroffen worden, werden die Nutzungsrechte nicht extra vergütet und gelten für den vereinbarten zeitlichen und
räumlichen Rahmen. Die Schaffung von Entwürfen, die von uns für den Auftraggeber erbracht werden, ist kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Die Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Näheres zur Abnahme regelt § 7. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden. Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Wenn bei dem Auftraggeber kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm  gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme der Arbeiten findet umgehend nach der Ablieferung der Arbeiten statt. Sofern eine Abnahme nach Mahnung
oder nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als
abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§ 8 Subunternehmer

1. Der Auftraggeber räumt uns das Recht ein, zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung oder Teilen hiervon Leistungen
von Drittanbietern erbringen zu lassen.

2. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung,  Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung) wird aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen.

3. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergeben, stellt der Auftraggeber uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.



§ 9 Gewährleistung, Mängel

1. Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen,
Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstige Anweisungen sind ausschließlich für uns bestimmt. Uns ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

2. Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen sind wir zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen kann der Auftraggeber, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Auftragssumme oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks bei uns geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

4. Wir versichern, dass wir Inhaber sämtlicher Rechte und sonstiger Schutzrechte an den betreffenden Leistungen bzw. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hieran sind und das Rechte Dritter durch diese Vereinbarung nicht verletzt sind. Sollten Dritte berechtigte Ansprüche anmelden, sind wir verpflichtet, uns so weit als möglich um den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte zu bemühen bzw. unsere Leistung so anzupassen, dass sie in gleichwertiger Form frei von Rechten Dritter ist. Die entsprechenden Maßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.

§ 10 Rücktritt Fotoshootings

1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem vereinbarten Fototermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung kostenfrei von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post oder E-Mail an die Agentur explodemedia.

2. Tritt der Auftraggeber innerhalb eines Monats bis 4 Tage vor dem angegebenen Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Agentur zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins durch den Auftraggeber von der Agentur nicht erstattet.

3. Tritt der Auftraggeber im Zeitraum zwischen dem angegebenen Termin bis 3 Tagen vor diesem Termin vom Vertrag zurück und kann von der Agentur nicht mindestens einen gleichwertiger Auftrag vereinbart werden, so sind 100% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Agentur zu zahlen.

4. Ausnahmen von den Ziffern 2 und 3 des § 10 ist ein Todes- oder Unfall, der zu einer Absage des Termins führt. Eine Überprüfung / Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Agentur.



§ 10 Haftung

1. Soweit wir unsere Entwürfe auf der Grundlage von Informationen des Auftraggebers erbringen, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Inhalte. Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit der Abnahme der Arbeiten und deren Veröffentlichung gleich welcher Art die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten jedweder Art.

2. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, obgleich wir dem Kunden unsere Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen mitgeteilt haben.

3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im  Ausnahmefalle die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.

4. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

5. Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in dem geschuldeten Werk selbst auftreten, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Höhe nach ist unsere Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich unsere Haftung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt bzw. nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Haftung

1. Soweit wir unsere Entwürfe auf der Grundlage von Informationen des Auftraggebers erbringen, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Inhalte. Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit der Abnahme der Arbeiten und deren Veröffentlichung gleich welcher Art die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten jedweder Art.

2. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, obgleich wir dem Kunden unsere Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen mitgeteilt haben.

3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im  Ausnahmefalle die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.

4. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

5. Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in dem geschuldeten Werk selbst auftreten, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Höhe nach ist unsere Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich unsere Haftung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt bzw. nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist Bad Nauheim

2. Zu unseren Gunsten ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bad Nauheim der Gerichtsstand. Wir können
aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.

3. Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Wir haben Daten über den Auftraggeber nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

Bad Nauheim, 01. Januar 2021

explodemedia | visuelle kommunikation ist eine kleine aber feine unabhängige inhabergeführte Full-Service orientierte Werbeagentur mit Sitz in Bad Nauheim, nahe Frankfurt in Hessen. Seit über 10 Jahren helfen wir mit kreativen Ideen unseren vielfältigen Kunden aus B2B oder B2C zu erfolgreichen Marketing- und Werbemaßnahmen.

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